17.04.2024
Sachbearbeitung Finanzen (m/w/d)

Kreiskirchenamt Gera

 

Das Kreiskirchenamt Gera besetzt zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer Sachbearbeitung Finanzen (m/w/d) im Kreiskirchenamt Gera.

 

Ausbildungsvoraussetzungen

abgeschlossene Ausbildung als Buchhalter (m/w/d), Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder ein vergleichbarer kaufmännischer Abschluss

 

Arbeitsaufgaben

  • Unterstützung bei buchhalterischen Aufgaben
  • Durchführung von Buchungen und Zahlungen
  • Assistenzaufgaben in der Personalverwaltung

 

Erwartet werden

  • Kenntnisse in der Buchführung
  • fundierte EDV-Kenntnisse, insbesondere Word und Excel
  • eigenständiges Bearbeiten von Sachverhalten
  • Teamarbeit
  • freundlicher und kommunikativer Umgang mit Menschen
  • Bereitschaft, das christliche Profil des Kreiskirchenamtes mitzutragen

 

Wir bieten

  • eine unbefristete Stelle mit interessanten und abwechslungsreichen Aufgaben
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Interessen, Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
  • ein gutes und offenes Arbeitsklima
  • betriebliche Altersversorgung, überwiegend arbeitgeberfinanziert, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen

 

Die Stelle hat grundsätzlich einen Beschäftigungsumfang von 75 Prozent (29,25 Wochenstunden) des Beschäftigungsumfangs eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters und ist teilzeitgeeignet. Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in EG 6.

Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gültige Verordnung zur Regelung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.de (ON 715).

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis 12.05.2024 an das Kreiskirchenamt Gera, Talstraße 2, 07545 Gera oder per E-Mail an Kreiskirchenamt.Gera@ekmd.de.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Pöhlmann, Tel. 0365-8401323.

Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird garantiert.


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